benedikts Blog

alles bunte aus meiner Welt

Warp Films: All Tomorrow’s Parties – The Film – Trailer

Warp Films: All Tomorrow’s Parties – The Film – Trailer from All Tomorrow’s Parties: The Film on Vimeo.

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Fahrkartenkontrolleure? Oder Religionslehrer?

Westerwelle will Aussteigerprogramm für Taliban. Was sollen die werden? Fahrkartenkontrolleure? Oder Religionslehrer?

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Vb.net 2008 Entwicklung Mit Crystal Reports

Wenn man unter vb.net 2008 entwickelt und dabei crystal reports benutzt, bekommt man die Schwierigkeit beim ausführen auf den clients das die crystal reports forms nicht funktionieren. Hierfür benötigt man das CRRedist2008_x86 oder CRRedist2008_x64 MSI Packet. Nachdem ich erst mal stundenlang gesucht habe, ist die Antwort sehr einfach:

C:\Program Files\Microsoft SDKs\Windows\v6.0A\Bootstrapper\Packages\CrystalReports10_5

Sobald das Packet auf dem Client installiert ist, funktioniert es wunderbar.:mrgreen:

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Die Vorgenommenen Änderungen Erfordern Das Löschen Und Neuerstellen Der Folgenden Tabellen

Wer versucht über die Entwurfsansicht eine Tabelle in einer SQL-Server-2008-Datenbank zu ändern, erhält per default eine Fehlermeldung, die da lautet:

“Das Speichern von Änderungen ist nicht zulässig. Die vorgenommenen Änderungen erfordern das Löschen und Neuerstellen der folgenden Tabellen. Sie haben entweder Änderungen an einer Tabelle vorgenommen, die nicht neu erstellt werden kann, oder die Option ‘Speichern von Änderungen verhindern, die die Neuerstellung der Tabelle erfordern’ aktiviert.”

Letzteres ist die Standardeinstellung – keine Ahnung warum. Ändern lässt sich das unter Optionen > Designers > Tabellen- und Datenbank-Designer. Einfach Haken raus und alles ist wieder gut.

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We Are Using Mysql, Help Save It

We are using MySQL, help save it

:smile:

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Sollte Ich Mal Lesen

wie oft soll man bloggen :mrgreen:

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It Gipfel 2009

Gerade lese ich im Blog von Herrn Rechtsanwalt Thomas Stadler über den “IT Gipfel 2009″. Einfach nur grandios geschrieben, das Ende ist nur köstlich :) 100 Punkte genau getroffen

Der sog. IT-Gipfel nimmt hierbei die Funktion einer Lobbyistenveranstaltung ein, auf der sich die Vertreter der Politik und der großen Unternehmen gegenseitig die Bälle zuspielen, während man gemeinsam der Öffentlichkeit vorgaukelt, dieses Land nach vorne zu bringen. Kleinere und mittlere IT-Unternehmen bleiben hierbei leider auf der Strecke, vom Bürger ganz zu schweigen.

Das einzig Tröstliche ist, dass bislang fast keine der Ankündigungen, die auf dieser mit Steuergeldern finanzierten Lobbyisten-Show in den letzten Jahren gemacht worden ist, in die Tat umgesetzt wurde. Man muss daher auch eher von Talsohle sprechen als von Gipfel.

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Mettigel

igel

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Der Schwedische Koch

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Cuge.org Entfernung Meines Eintrags

Ich bat um Entfernung meines Eintrags:

cuge.org schrieb:
Sehr geehrter Herr Schackenberg,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Ihrem Wunsch auf Löschung Ihrer Website aus dem cuge-Index können
wir leider nicht entsprechen.  Ein Anspruch auf Löschung besteht nach
internationaler Rechtsprechung nur bei rechtswidrigem Inhalt des
betreffenden Eintrages (z.B. Verletzung von Persönlichkeitsrechten).
Der cuge-Index gibt jedoch nur allgemein zugängliche Informationen über
Websites wieder, welche auch auf der Website selbst einsehbar sind.

Unter bestimmten Umständen kann für eine Website der Status
“Nicht bewertbar” gesetzt werden. Weitere Informationen:
http://www.cuge.org/de/website_betreiber/

Es gibt zum Thema Entfernung von Listings und Bewertungen auch einen
Artikel im bedeutendsten Deutschen Rechtsforum, in welchem die dortigen
Juristen sich bereits mit dieser Frage befasst und cuges Rechtposition in
absoluter Klarheit bestätigt haben. Auch die Frage, ob das Listing
öffentlich erreichbarer Websites Urheberrechte verletzt, ist dort in
aller Eindeutigkeit beantwortet worden.

Titel: “Listing und Bewertung von Webseiten auf cuge.org anfechtbar?”
URL:
http://www.e-recht24.de/forum/5535-listing-bewertung-webseiten-cuge.html

Dem Wunsch eines Website-Betreibers, nicht auf cuge gelistet und
somit nicht bewertbar zu sein, steht das hohe Gut der Information der
Öffentlichkeit über die Servicequalität und Zuverlässigkeit von Internet-
Anbietern gegenüber. Dieses Gut wiegt – insbesondere im Blick auf
etwaige Betrugsprävention – schwerer.

Selbst wenn eine vom cugeCrawler automatisch erfasste Website auf
Wunsch des Website-Betreibers aus dem Index entfernt würde, würde
sie spätestens dann wieder aufgenommen, wenn ein Kunde der
betreffenden Website diese zu bewerten wünscht. Der cugeCrawler
prüft in einem solchen Falle nur, ob die Website existiert. Ist dies der
Fall, wird sie entsprechend dem Wunsch Ihres Kunden aufgenommen
und ist sofort für eine Bewertung verfügbar.

cuge nimmt Websites in den Index auf, welche

- von einem Kunden der Website für das Listing vorgeschlagen wurden,
um eine Bewertung der Website abgeben zu können.

- von Website-Betreibern bei ihrer Registrierung benannt wurden.

- von unserem Crawler im Internet zu bestimmten Inhalten gefunden
wurden. Der cugeCrawler durchsucht das Internet und nimmt Websites,
die noch nicht vorhanden sind, in den Index auf, um sie für eine Bewertung
durch die Kunden der Website verfügbar zu machen. Der cugeCrawler
identifiziert sich beim Besuch einer Website mit “cugeCrawler 1.2 -
cuge.org”. Wie bei allen seriösen Suchmaschinen, werden Websites, die
einen sog.NOINDEX-Tag aufweisen, nicht aufgenommen. Die Details
der Website (Titel und Beschreibung) entnimmt der cugeCrawler – wie
jede Suchmaschine – den sog. Metatags der Website.

Sie können die Details Ihrer Website (Titel, Beschreibung, Kategorie,
Sprache etc.) ändern, indem Sie sich als Betreiber der Website registrieren
und identifizieren. Die Registrierung ist kostenlos.
Registrierung als Website-Betreiber:
http://www.cuge.org/de/registrieren.php?type=siteowner

Sie können ausserdem Ihren cugerank direkt auf Ihrer Website
anzeigen und mit der Zufriedenheit Ihrer Kunden werben, automatische
Benachrichtigungen bei eigehenden Bewertungen einstellen u.v.m.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, gegen bestimmte Bewertungen
Beschwerde einzulegen. Der Sachverhalt wir dann von cuge geprüft. Klicken
Sie dazu bitte in Ihrem Benutzerbereich auf “Bewertungsbeschwerde”.

Weitere Details zum Thema Entfernung von Einträgen, den Status
“Nicht bewertbar” und andere Informationen für Website-Betreiber
finden Se unter http://www.cuge.org/de/website_betreiber/

Sollten Sie sich NICHT als Website-Betreiber registrieren wollen, kann
cuge das Beschwerdeverfahren gegen eine Bewertung auch von sich aus
einleiten. Bitte teilen Sie uns in diesem Falle mit, um welche Bewertung
es sich handelt. Bitte stellen Sie dabei in jedem Falle sicher, dass Sie uns
von einer E-Mail-Adresse unterhalb der Domain der fraglichen Website
mailen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Martin Bleck
Betreuung Website-Betreiber

Meine darauf folgende Antwort:

nun aber keine mails mehr. ;) viel spaß noch in italien du hongo

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